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UFO-Akten Deutschlands werden nicht veröffentlicht

Alien zeitung

Frank Reitemeyer hat im November 2011, unter Anbringung des Informationsfreiheitsgesetzes für deutsche Bürger, tapfer den Bundestag verklagt, weil dieser ihm die Einsicht in Deutschlands UFO-Akten versagen wollte. Dabei ist das Recht auf seiner Seite, denn beispielsweise veröffentlichten Frankreich, England, Brasilien und viele andere Länder bereits ihre UFO-Akten und machten diese ihren Bürgern zugänglich. Natürlich muss nicht damit gerechnet werden, dass hier sämtliche und vor allem hochbrisante Akten veröffentlicht wurden, aber es stellt einen kleinen Sieg in der Weiterentwicklung zur weltweiten Aufklärung über dieses Phänomen dar. Reitemeyer berief sich hierbei auf die Aussage: “Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigen und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.”

Reitemeyer wurde tatsächlich gewährt, diese Akten einzusehen, aber erstens nur unter Vorbehalt. Doch er möchte dem gesamten deutschen Volk diese Möglichkeit bieten – wogegen der Bundestag nun Berufung eingelegt hat. Interessant ist hierbei zu erwähnen, dass der Bundestag die öffentlichen Steuermittel der Bürger dazu verwendet hat, um die besten Star-Anwälte zu engagieren, die sich dann dafür einsetzten, den deutschen Bürgern das Recht auf Informationsfreiheit zu untersagen. Dies bedeutet, dass der Bundestag das Geld derjenigen verwendete, die ihn verklagten. Das ist genau so abstrus, als wenn ein Arzt seinem Patienten Geld abknöpft, um ihm eine Spritze zu verabreichen, die ihn erkranken lässt… Hm… so abstrus ist das gar nicht, wenn man beispielsweise ein wenig über das Thema Impfungen nachdenkt.

Jedenfalls am 13. November 2013 konnten die von den deutschen Bürgern gesponsorten Star-Anwälte des Bundestages durchringen, dass die deutschen UFO-Akten öffentlich nicht mehr zugänglich sind. Die Anwälte behaupteten, dass es wichtig sei, dass (Zitat): Bundestagsabgeordnete einen Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern besitzen müssen und berufen sich gleichzeitig noch auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.

Sehr interessant, wenn man sich diesen Wortlaut genau betrachtet. Somit sind also nicht nur Informationsvorsprünge ausschlaggebend, sondern auch Geschäfts- und Betriebsinteressen sowie weitere Geheimhaltung entscheidend. Hierbei möchte man sich doch fragen: Um welche Geheimnisse handelt es sich hierbei, wenn sogar sehr kostspielige Star-Anwälte engagiert werden müssen, damit der Prozess in jedem Fall gewonnen wird?
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Quellen:
Der Infokrieg geht weiter…
Bundestag muss geheime Akten freigeben – Video
Exopolitik

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