Grenzwissenschaften und unzensierte Nachrichten

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig!

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Verfahren, das jeden entsprechenden Dienstleister und Server dazu veranlasst, Telefonanrufe, Chats, Emails und alles, was man im Netz sonst noch eingeben kann, abzuspeichern und für mindestens sechs Monate festzuhalten. Sinn des Ganzen ist es, laut der deutschen Regierung, dass man in kriminellen Fällen besser Recherchen betreiben kann. Außerdem dürften die Daten jederzeit auf Anfrage an Polizei und Geheimdienste weitergegeben werden, falls dies erforderlich ist…

In Tschechien wurde jedoch von den Richtern des Verfassungsgerichtes entschieden, dass sich durch diese Art der Datenüberwachung eine gewaltige Mengen an Daten zusammen käme und zu viele unschuldige Bürger betroffen wären. Somit entschieden sie, dass es ein Verstoß gegen Recht auf Privatsphäre sei und sich gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stelle. Die Datenvorratsspeicherung wird also in Tschechien nicht erlaubt und wurde eindeutig als verfassungswidrig erklärt. In Deutschland hingegen ist es erlaubt und wurde entschieden, ohne auch nur einen Bürger nach seiner Meinung zu fragen.

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Quelle:
ORF Österreich

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2011-12-30

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