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Hackergruppe Anonymous droht Österreich

Grenzwissenschaften und unzensierte Nachrichten

Die Vorratsdatenspeicherung (VDS), wie sie euphemistisch genannt wird, beinhaltet u.a. die komplette Speicherung aller Telefonate, E-Mails und Webseitenbesuche auf mindestens ein halbes Jahr zur Vorbeugung und besseren Analyse bei Strafverbrechen. D.h. sobald jemand straffällig wird, so wird behauptet, könne man in den Aufzeichnungen nachsehen und die Schuldfrage besser klären. Doch wird das Wort Vorbeugung allzu leicht genommen, denn zwar wird angegeben, dass nur in die Daten geschaut werde, wenn ein Straffall vorläge, aber dies entspricht leider nicht den Tatsachen. Im Gegenteil, denn Vorbeugung bedeutet, dass beispielsweise jeder Polizist in der Lage sein wird, die privaten E-Mails seiner Nachbarin zu durchstöbern oder ihre intimen Anrufe nachträglich abzuhören…

Das Briefgeheimnis, auf virtueller Seite, ist somit absolut hinfällig. Dass die kriminellen Gemüter sicherlich nicht ihr eigenes Internet oder Handy benutzen, um den nächsten Überfall oder andere Coups zu planen, liegt doch offensichtlich auf der Hand. Somit tangiert die beschlossene Vorratsdatenspeicherung wieder nur die friedlichen Bürger, während sich die Personen, für welche dieses neue Gesetz durchgerungen wurde, nicht darum zu scheren braucht. Dies bedeutet, dass der Drang nach Anonymität im Internet wächst und weitere Möglichkeiten erprobt und gefunden werden, um die Datenspeicherung zu umgehen. Auch gibt es einige Länder, die dieses neue Gesetz als verfassungswidrig betrachten und abgelehnt haben. Natürlich gehört Deutschland nicht dazu und plant ebenfalls, die DVS endgültig zu unterschreiben.

Am 14.2.2005 stimmte das Europaparlament mit der Mehrheit an Stimmen diesem neuen Gesetz zu. In Österreich steht nun die Entscheidung an, das Gesetz zur Datenvorratsspeicherung am 1. April 2012 endgültig zu unterschreiben.

Die bekannte Hacker-Gruppe Anonymous, auch bekannt als die Superhelden oder Robin Hoods des Internets, ist damit jedoch überhaupt nicht einverstanden und haben öffentlich erklärt, dass sie in ihrer Hacker-Operation #Pitdog an höchst empfindliche Daten gelangt seien, dessen Veröffentlichung Österreich regelrecht erschüttern werde. Sie würden in jedem Fall nicht nur die leichte Bestechlichkeit von Politikern aufdecken, sondern durchaus deutlich machen, dass eine Vorratsdatenspeicherung auch für die wirklich bösen Buben, die in der Politik an der Spitze sitzen und solche Gesetze veranlassen, auch zu ihrem eigenen Nachteil gereicht werden können.

Anonymous gibt an, dass sie mehrere Monate lange die E-Mail-Korrespondenzen mehrerer Spitzenpolitiker und Journalisten überwacht hätten und dabei auf auffällig viele illegale Machenschaften gestoßen seien. Elegant inszeniert hierbei ist die Tatsache, dass die Hackergruppe nun eine eigene Datenspeicherung entwickelt hat, um jene zu kontrollieren, welche die Speicherung für Privatpersonen entwickelten. Damit wäre nicht nur der Streitpunkt, ob die gespeicherten Daten in der Ausführung auch wirklich sicher seien, definititv geklärt, sondern auch eine Kontrollgruppe für die Kontrollgruppe geschaffen.

Als besonderes Schmankerl zur Operation #Pitdog sollen Gerüchten nach Hinweise enthalten sein, dass die abgefangenen und untersuchten E-Mails deutlich machen, dass die Politiker nur Marionetten seien und von einer bisher unbekannten Person Instruktionen erhielten. Diese Person(en) hinter den Kulissen sei(en) auch eng verknüpft mit ACTA (einem Gesetz, dass in Echtzeit sämtliche Daten einer Privatperson vonseiten des Internetanbieters kontrollieren lässt, ob urheberrechtliches Material in den gesendeten und empfangenen Datenpaketen im Internetverkehr enthalten ist). Darüber hinaus sollen auch Informationen zu einer umfassenden Korruptionen zwischen Irak und Afghanistan offenkundig werden. Zusätzlich gäbe es noch Hinweise in den E-Mails, dass die Spitzenpolitiker mit zweierlei Maß messen und der Bigotterie frönen, weil sie selbst für hohe Beträge empfindliche Informationen von illegalen Informationsdieben eingekauft hätten. Inwiefern diese Hinweise zutreffen, ist bisher ungeklärt. Jedenfalls fordert Anonymous eine sofortige Stilllegung des neuen Gesetzes am 1. April, indem nicht unterschrieben wird. Höchstwahrscheinlich ist der Zug jedoch nicht mehr aufzuhalten, da bereits alles von der österreichischen Regierung abgesegnet wurde und die Unterschrift am genannten Datum nur noch formell ist.

Sehr interessant sind durchaus berechtigte Hinweise aus unterschiedlichen Quellen, dass seltsamerweise ein erheblicher Druck vonseiten des US-Europaparlaments EU-Parlaments ausgeübt wird, ACTA und die DVS durchzuboxen. Deutschland wurde vom Parlament bereits mit einer Klage gedroht, falls sie sich zur Festlegung der Datenspeicherung nicht endlich bekennen und die Verträge unterzeichnen würden. Sollte Deutschland also ihre Versprechen in diesem Punkt zurückziehen, würde ein millionenschweres Bußgeld verhängt. Eigentlich kein Problem, wenn man an die Milliardenbeträge denkt, die mittlerweile verschenkt wurden, aber vermutlich könnte die deutsche Regierung dies als einer der Gründe zur Rechtfertigung anbringen.

Kritisiert werden kann hierbei durchaus, dass Anonymous mit der Veröffentlichung droht und somit eine Erpressung ausspricht, wobei diese virtuellen Freiheitskämpfer doch versprochen hatten, sämtliche Informationen dem Volk rigoros zugänglich zu machen. Es wäre weitaus klüger, die Daten ohne Rücksicht zu veröffentlichen, denn dies ist Teil ethischer Grundsätze der Hacker. Nun kann man in dieser Hinsicht spekulieren, was im Weiteren geschehen wird – unabhängig von der Verhaltensweise der Regierung am 1. April. Gilt zu hoffen, dass man es hier nicht mit einem präventiven Aprilscherz zu tun hat.

Laut dem Max-Planck-Institut ergab eine umfassende Studie und die dazu aufgestellte Expertise des Bundesjustizministeriums, inwiefern eine Datenspeicherung Ermittlern bei der Aufklärung eines Falls Hilfe leistet. Hierbei stellte sich heraus, dass die Speicherung überhaupt keine Hilfe sei. Wortlaut: “Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist”, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler. “Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten.”

Wenn man eine Regierung oder Parlament einmal rein psychologisch betrachtet, kommt erst dann der Drang nach Kontrolle auf, sobald dieser eine Paranoia vorausläuft. Eine Paranoia entsteht wiederum nur, wenn man Geheimnisse besitzt, die man dem Volk nicht mitteilt. Je stärker die Paranoia wird, desto stärker wird der Drang zur Kontrolle. Somit wäre zumindest schon einmal die psychologische Diagnose dieses Falls offensichtlich.

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Quellen:
Wikipedia

Stern

Kleine Zeitung

Stern2

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