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Deutsche UFO-Akten sind vorerst freigegeben!

Alien zeitung

Man erinnere sich, dass Frank Reitemeyer im November 2011, unter Anbringung des Informationsfreiheitsgesetzes für deutsche Bürger, tapfer den Bundestag verklagte, weil dieser ihm die Einsicht in Deutschlands UFO Akten versagte…

UFO Akten Deutschland

Jetzt endlich nach mehreren Anläufen vor Gericht ist es ihm gelungen, dass Deutschlands Regierung und ihre nationalen UFO-Akten für die Öffentlichkeit freigegeben werden müssen. In den Artikeln “Deutsche UFO-Akten werden nicht veröffentlicht” und “Piratenpartei fordert Veröffentlichung deutscher UFO-Akten” hatte ich bereits darüber berichtet und der letzte Stand belief sich darauf, dass die Akten weiterhin unter Verschluss blieben.

Genau genommen wird die Freistellung dieser Akten seit Jahrzehnten von mehreren Forschern aus dem Bereich Unbekannte Flugobjekte und ihre Existenz im Raume Deutschlands gefordert, aber bisher leider ohne jeglichen Erfolg. Als das deutsche Bundesministerium zum Thema UFOs angeschrieben wurde, verleugnete es frech die Existenz solcher Akten in allen Punkten.

Seltsamerweise wurden diese “nicht-existenten” Akten nun aber am 25. Juni 2015 freigegeben. Die deutschen UFO-Forscher konnten leider nichts bewirken, doch der Journalist Reitemeyer konnte mit seiner Beharrlichkeit schlussendlich das Bundesverwaltungsgericht nun juristisch davon überzeugen, die notwendigen Informationen herauszugeben.

Es existiert das Gerücht, dass Deutschland sich aufgrund der Nachkriegsgesetze an die Vorlagen der USA zu halten habe und nur mit Zustimmung der US-Regierung eine UFO-Aktenfreigabe genehmigen dürfe. Natürlich gibt es hierzu keine offiziellen Dokumente, die dies bestätigen würden, aber falls Deutschland hier unter amerikanischer Kontrolle steht, gestaltet sich eine solche Aktenfreigabe verständlicherweise als recht schwierig.

Vielleicht aus diesem Grunde hat anfangs nicht nur der Bundestag die Forderung der Freigabe der UFO-Akten abgelehnt, sondern in zweiter Instanz zusätzlich noch das Oberverwaltungsgericht. Erst das Bundesverwaltungsgericht hat sich dazu bereiterklären können, die Akten freizugeben, aber auch nur, weil es in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet ist. Manchmal muss man durch die Vorhut dringen, um daraufhin an die richtige Stelle kommen zu dürfen.

Die Freigabe der UFO-Akten hat ergeben, dass nicht nur der Bundestag über geheime UFO-Akten verfügte, sondern auch das Auswärtige Amt und die Bundeswehr. Natürlich kann man sich in diesem Fall auch sicherlich gut vorstellen, dass man nur eine entschärfte Version der UFO-Akten erhält. Robert Fleischer von Exopolitik, der bei diesen Gerichtsurteilen seit längerem mitfieberte, erhellte gestern auf Facebook mit der neuesten Information:

Kurzes Update vom heutigen BVerwG-Gerichtstermin zur “UFO-Akte” des Bundestags:

“Die Freiheit des Abgeordneten, so der Bundestag, sei bei einer Öffnung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes für die Öffentlichkeit gefährdet, weil diese sich dann ein Bild der Entscheidungsgrundlagen des Abgeordneten machen könnte. Meiner Meinung nach hat die Vorsitzende durchblicken lassen, was sie von den Argumenten der Bundestagsverwaltung hält. Um 13 Uhr ist Urteilsverkündung. Wenn mich mein Bauchgefühl nicht trügt, wird heute Rechtsgeschichte geschrieben!”

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