Grenzwissenschaften und unzensierte Nachrichten

Melderegisterauskunft – Ganz schön dreist

Wenn man an der Quelle zur Volksbestimmung sitzt, dann darf man sich so etwas erlauben! Die Meldebehörde für Baden Württemberg hat sich mal gedacht, dass Melderegisterauskünfte auch frei über das Internet möglich sein sollten.

Dies bedeutet, dass jeder die Adresse anderer Personen einfach über das Internet erfragen kann, wer sich jemals irgendwie am Wohnamt angemeldet hat. Damit hat das Bundesland Baden Württemberg den ersten Schritt getan, dem die anderen Bundesländer gewiss in Kürze Folge leisten werden. In einer kleinen Pressemitteilung teilte das Amt dies kurz der Öffentlichkeit am 8.7.2007 mit. Natürlich ohne jeden Hinweis darauf, dass es auch die Möglichkeit gibt, einen Widerspruch einzulegen. Es lohnt sich auch kaum noch, Widerspruch einzulegen, denn der letzte Termin für einen Widerspruch ist der 1. Oktober 2007, also morgen! Wozu soll man noch die Möglichkeit dazu einräumen, wenn es sich doch nicht mehr lohnt? Die meisten werden es eh übersehen haben. Und welches Amt möchte schon einen Run hunderter Bürger mit Widerspruchszetteln in den Händen erleben?

Offensichtlich ist hier die Onlinevermarktung von Adressen beabsichtigt, die dem Bundesland und den darin befindlichen Städten und Oberbürgermeistern vermutlich recht annehmliche Verdienste bescheren. Hat sich an dieser Stelle doch sehr schnell ein Online-Portal gefunden, das nun ganz eifrig Melderegisterauskünfte erteilt. Tja, der Internethandel ist so attraktiv geworden, dass jetzt sogar die öffentlichen Ämter mitmachen.

Durch einen Anruf beim Wohnamt diskutierte ich zufälligerweise vor einigen Monaten mit einer fachkompetenten Vertreterin des Amtes, die mir verriet, dass die Meldepflicht nach Umzügen und dergleichen nicht mehr bestünde. Wer sich nicht mehr beim Wohnamt ummeldet, der tut es halt nicht. Strafgelder oder Konsequenzen irgendeiner Art gäbe es diesbezüglich keine mehr. Die einzige Ausnahme wäre, wenn eine öffentliche Behörde nach einer Person sucht und sich herausstellt, dass diese ohne eine Ummeldung umgezogen ist, sanft darauf hingewiesen werde, sich doch beim Wohnamt zu melden, damit die neue Adresse erfasst werden könne. Würde dem, allerdings nur in diesem Fall, nicht Folge geleistet werden, dürfte mit einem Bußgeld gerechnet werden.

Fazit: Bloß nicht mehr zum Wohnamt. Wann zeigt man schon seinen Personalausweis vor, außer auf Reisen und in einer Polizeikontrolle?

Quelle: Pressemitteilung des Amtes und Fudder.de

2007-09-30

Schreiben Sie einen Kommentar